Neue Bewohnerparkausweise für die Altstadt

26.12.2023

Der Magistrat der Stadt Zwingenberg teilt mit, dass ab sofort die neuen Bewohnerparkausweise für die historische Altstadt beantragt werden können.

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung bei ihrer jüngsten Sitzung eine entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet hat, endet die Übergangsfrist, in der die alten Ausweise des Jahres 2023 noch gültig sind, mit Ablauf des 31. Januar 2024. Spätestens ab dem 1. Februar müssen in der Altstadt parkende Fahrzeuge daher mit einem neuen Ausweis ausgestattet sein, welcher dann bis Jahresende gültig ist.

Die neue Verordnung macht die Gebühren für das Bewohnerparken erstmals von der Größe des jeweiligen Fahrzeugs abhängig. Diese ist mittels KfZ-Scheins bei der Beantragung nachzuweisen. So werden nun kleinere Fahrzeuge tendenziell begünstigt, da sie weniger Platz in Anspruch nehmen. Je länger das Fahrzeug, desto höher die Gebühr. Konkret reicht sie von 30 Euro jährlich für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von maximal drei Meter bis zu 80 Euro pro Jahr für Autos bis 5,1 Meter. Kraftfahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, können keinen Parkausweis erhalten. Pro Haushalt werden höchstens zwei solcher Dokumente ausgegeben, wobei die Gebühr für das zweite Fahrzeug steigt und – je nach Länge – von 40 bis 100 Euro pro Jahr reicht.

Zusätzlich zu den Bewohnerparkausweisen, die deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden müssen, gibt das städtische Bürgerbüro auch bis zu zehn Tagesparkscheine je Haushalt aus, die jeweils 24 Stunden gültig sind und für Besucher genutzt werden können. Sie kosten zehn Euro pro Stück. Gewerbetreibende mit Sitz in der Altstadt können für ihre Kunden darüber hinaus Kundenparkscheine erwerben, die nur in Kombination mit einer Parkscheibe gültig sind und 200 Euro pro Jahr kosten.

Durch die Bewohnerparkregelung, welche seitens des städtischen Ordnungsamts regelmäßig überwacht wird, soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Altstadt ein Quartier mit erheblichem Parkraummangel ist. Nur wenige Grundstücke verfügen über KfZ-Stellplätze. Der öffentliche Straßenraum ist beengt. Der Ausweis vermittelt das Recht, innerhalb des Geltungsbereichs der Rechtsverordnung zu parken. Eine Stellplatzgarantie ist damit freilich nicht verbunden.

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